LEISTUNGSANGEBOTE
Die arbeits- und sozialrechtliche Beratung und die Vertretung der Interessen der Mitgliedsunternehmen ist eine der wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben des Arbeitgeberverbandes. Der Verband berät seine Mitglieder in allen Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts und unterstützt sie bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Er führt auch die Prozesse für seine Mitglieder bei den Arbeits- und Sozialgerichten in allen Instanzen.
Entgegen den nachhaltigen Forderungen der Wirtschaft nach Deregulierung steigt die Flut von Neuregelungen, Änderungen, Novellierungen von Gesetzen. Das führt zu einem ständig steigenden Informationsbedarf. Der Arbeitgeberverband Herford informiert seine Mitglieder über die arbeits- und sozialrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Der Arbeitgeberverband bietet seinen Mitgliedern über die intensiven aktuellen rundschriftlichen Informationen hinaus Seminare und Informationsveranstaltungen an, in denen aktuelle bzw. grundsätzliche Themen intensiver und ausführlicher behandelt werden. Fachleute geben hier ihr Spezialwissen weiter. Zielgruppe sind je nach Inhalt Geschäftsführer, Personalleiter, Meister, auch Personalsachbearbeiter sowie Nachwuchskräfte und Seiteneinsteiger im Personalbereich, die sich auf diese Weise das für ihre Arbeit erforderliche Wissen aneignen können.